Herstellungsbetrieb
Wir verfügen über eine von der EASA (European Union Aviation Safety Agency) ausgestellte Zertifizierung als Herstellungsbetrieb nach Part 21G. Diese berechtigt uns, eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich der Herstellung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtkomponenten durchzuführen. Die wichtigsten Tätigkeiten, welche im Rahmen dieser Zulassung abgedeckt werden, umfassen:
- Herstellung kompletter Flugzeuge: Wir stellen komplette Flugzeuge gemäß den geltenden EASA-Vorschriften her. Dies umfasst alle Schritte der Fertigung, Montage und Qualitätskontrolle, welche notwendig sind, um ein flugfähiges und zugelassenes Flugzeug liefern zu können.
- Produktion einzelner Komponenten: Wir sind in der Lage, spezifische Komponenten und Bauteile für Luftfahrzeuge als Einzelstücke oder in Klein- und Großserien herzustellen. Wir fertigen diese Komponenten gemäß den Zulassungsanforderungen und erfüllen die hohen Standards der Luftfahrtindustrie.
- Freigabebescheinigungen (EASA Form 1 & Form 52): Nach der Produktion stellen wir für alle gefertigten Komponenten und Flugzeuge eine Freigabebescheinigung aus. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die produzierten Teile oder Luftfahrzeuge den Anforderungen der EASA entsprechen und ordnungsgemäß zertifiziert sind, um in Betrieb genommen zu werden.
- Prototypenbau: Neben der Serienproduktion bieten wir auch den Bau von Prototypen an. Diese Prototypen werden in der Regel entwickelt, um neue Designs, Technologien oder Systeme zu testen und zu validieren, bevor sie in die Serienproduktion gehen.
Die EASA-Zulassung als Produktionsbetrieb nach Part 21G bestätigt, dass M&D Flugzeugbau die erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhält und berechtigt das Unternehmen, ihre Produkte mit der entsprechenden EASA-Zertifizierung auf den Markt zu bringen.